AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hofer Gravuren GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) der Hofer Gravuren GmbH gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von Hofer Gravuren GmbH. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit hksg.ch geschäftliche Beziehungen tätigt.
1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen Durch jede Bestellerteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Preise Die in unseren Dokumenten aufgeführten Preise entsprechen den bei Drucklegung bzw. Herausgabe des Kataloges bzw. von Dokumenten gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 90 Tagen ab Offert Datum gültig. Die in unseren Offerten, Broschüren oder anderen Medien publizierten Preise sind Endverbraucher Richtpreise, und immer exklusiv Mehrwertsteuer in Schweizer Franken sofern nicht anders ausgewiesen.
3. Zahlungskonditionen und 4. Lieferkosten
Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Faktura Datum zu begleichen. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Falle nachbelastet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszins. Die Lieferkosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen, mit Ausnahme bei Abholung. Ohne besondere Vereinbarung mit dem Besteller bestimmt Hofer Gravuren GmbH die Versandart und den Versandweg nach eigenem Ermessen.
5. Lieferungen und Fristen Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Versandart. Bei Express-Sendungen oder direkt Direktlieferungen berechnen wir die zusätzlichen Frachtkosten. Wir sind bestrebt, die Lieferfristen so kurz wie möglich zu halten. Schadenersatzforderungen infolge verspäteter oder falscher Lieferung können nicht anerkannt werden.
6. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden.
7. Gewährleistung Die Firma Hofer Gravuren GmbH kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten Produktes sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist der Firma Hofer Gravuren GmbH umgehend anzuzeigen. Die Firma gewährleistet, dass das Produkt frei von Mängeln in Material und Herstellung ist. Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
8. Retouren Schliessanlagen, Serien oder Bestellungen auf Anlagen wie auch Teile davon, Sonderanfertigungen und Liquidationsartikel können nicht zurückgenommen werden. Artikel, welche wir nicht im Lagersortiment führen, können nur bedingt und nur nach Absprache gutgeschrieben werden.
9. Urheberrechtlicher Hinweis Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von hksg.ch zulässig.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Im Streitfall zuständiges Gericht und anwendbares Recht. Gerichtsstand ist 4052 Basel (Vertrag untersteht dem schweizerischen Obligationen Recht).